Finanzierung
In der Tagespflege
Die Tagespflege ist eine von den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern anerkannte Versorgungseinrichtung. Jeder Pflegebedürftige, der in seiner Wohnung wohnt, hat Anspruch auf Kostenübernahme für die Tagespflege.
Die monatliche Kostenübernahme der Pflegekasse richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad. Für den Besuch der Tagespflege wird ein Tagessatz berechnet.
Erfahren Sie hier, welche Leistungen Ihnen für Ihren Pflegegrad zustehen:
Grad der Pflegebedürftigkeit / max. monatl. Leistung der Pflegekasse
Pflegegrad 1
bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2
689 Euro
Pflegegrad 3
1.298 Euro
Pflegegrad 4
1.612 Euro
Pflegegrad 5
1.995 Euro
Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten der Finanzierung in einem persönlichen Beratungsgespräch.




